Betonzusatzmittel und Mörtelzusatzmittel sind wassergefährdende Flüssigkeiten, die meist der WGK 1 zugeordnet sind. Bei der Lagerung dieser Flüssigkeiten in Tanks sind die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und regionale Vorschriften zu beachten.
Haben Behälter eine baurechtliche Zulassung, ist der Betreiber sicher, dass die Anforderungen wie Standsicherheit, Dichtigkeit und Materialbeständigkeit erfüllt sind.
Je nach WGK und Lagervolumen werden unterschiedliche Anforderungen an den Sekundärschutz (Auffangwanne oder Auffangraum) gestellt.
Einwandige PE Lagerbehälter mit Dom sind für die gängigen Betonverflüssiger (BV), Fließmittel (FM) und Erstarrungsverzögerer (VZ) zugelassen, genau wie unsere
Die zweiwandigen Vorratstanks TrioSafe sind für BZM zugelassen, haben die zusätzliche Reinigungsöffnung und benötigen keine zusätzliche Auffangwanne.