Die Europäische Norm 12285 hat auch in Deutschland die DIN 6608 ersetzt, soweit die Musterverwaltungsvorschrift MVV-TB 2020/1 in den einzelnen Bundesländern eingeführt ist.
Dies führt zunehmend zu Unsicherheiten besonders beim Einbau der unterirdischen Lagerbehälter im überfahrbaren Bereich:
Bei Anwendung der DIN EN 12285-1 wird für den Einbau unter Verkehrslasten ein statischer Nachweis für den Einzelfall gefordert. Dies ist gegenüber der Praxis im Rahmen der DIN 6608 mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten verbunden.
Allgemeine baurechtliche Zulassung (abZ) schafft Klarheit
Die oben beschriebenen zusätzlichen Aufwendungen und Verzögerungen im Projektablauf können vermieden werden, wenn doppelwandige Tanks zur unterirdischen Lagerung von Dehoust eingesetzt werden. Diese werden nach der abZ 38.14-330 gefertigt. Diese regelt doppelwandige unterirdische Lagerbehälter von 5 m³ bis 119 m³ in unterschiedlichen Durchmessern und Kammeraufteilungen. Das zugelassene Bauprodukt ist ausgelegt für eine maximale Erddeckung von 1,5 m und Verkehrslasten auf befestigter Fahrbahn (SLW 30). Auch die Einlagerung in Erdbebengebieten Zone 1 bis 2 ist möglich und speziell Einbausituationen, wie z.B. Grundwasser, sind ebenfalls in der abZ geregelt.
Für die Anwendung in der Industrie und bei Mineralölgesellschaften erweist sich wie in der abZ 38.14-256 die Möglichkeit als Vorteil, die Behälter mit einem geringeren Durchmesser als in der Norm vorgesehen, zu fertigen. Dies verringert die Einbautiefe, z.B. bei Grundwasser.
Generell bietet die von Dehoust zusammen mit dem DIBt entwickelte Zulassung, mehr Freiräume für die Planung und Realisierung von Projekten und schafft die notwendige Sicherheit bei der baurechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigung.
Mehr Informationen: https://www.dehoust.com/3719