Stehende Lagerbehälter mit abZ zur Außenaufstellung
Die nationale Norm 6618 wurde zurückgezogen und ist dadurch auch nicht mehr in der Bauregelliste des DIBt enthalten. Unsere Lagertanks besitzen eine allgemeine baurechtliche Zulassung (abZ), sowohl für die einwandige, als auch doppelwandige Ausführung. In den Prüfzeichen sind Windlasten und teilweise auch Erdbebenlasten bereits berücksichtigt.
Individuelle Anforderungen stimmen Sie bitte mit unserer Projektabteilung ab. Die Tanks benötigen für die in der Zulassung genannten Flüssigkeiten (Positivliste nach DIN 6601) keine gesonderte wasserrechtliche Eignungsfeststellung. Anforderungen an Prüfstatik sind mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.
Zum Video Rohstofflager.