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Doppelwandige Behälter für unterirdische Lagerung nach abZ 38.14-330 für den befahrbaren Bereich - auch für HVO

doppelwandbehaelter_unterirdisch_2023-01-18.jpg

DIN EN 12 285-1 ersetzt die DIN 6608 in der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB)

Die Europäische Norm 12285 hat die DIN 6608 ersetzt. Dies führt zunehmend zu Unsicherheiten besonders beim Einbau der unterirdischen Lagerbehälter im überfahrbaren Bereich: Bei Anwendung der DIN EN 12285-1 wird für den Einbau unter Verkehrslasten ein statischer Nachweis für den Einzelfall gefordert. Dies ist gegenüber der bisherigen Praxis mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten verbunden.

Allgemeine baurechtliche Zulassung (abZ) schafft Klarheit

Die zusätzlichen Aufwendungen und Verzögerungen im Projektablauf können vermieden werden, wenn doppelwandige Tanks zur unterirdischen Lagerung von Dehoust eingesetzt werden. Diese werden nach der abZ 38.14-330 gefertigt. Diese regelt doppelwandige unterirdische Lagerbehälter von 5 m³ bis 119 m³ in unterschiedlichen Durchmessern und Kammeraufteilungen. Das zugelassene Bauprodukt ist ausgelegt für eine maximale Erddeckung von 1,5 m und Verkehrslasten auf befestigter Fahrbahn (SLW 60). Die Einlagerung in Erdbebengebieten Zone 1 bis 3, auch als Mehrkammerbehälter, ist möglich und spezielle Einbausituationen, wie z.B. Grundwasser, sind ebenfalls in der abZ geregelt.

Kleinere Durchmesser bringen Vorteile durch verringerte Einbautiefe. Unsere Projektingenieure beraten gerne bei der Auswahl des geeigneten Behälters.

Generell bietet die von Dehoust zusammen mit dem DIBt entwickelten Zulassung mehr Freiräume für die Planung und Realisierung von Projekten und schafft die notwendige Sicherheit bei der baurechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigung.
Das DIBt bescheinigt in II, Ziffer 1 (5) die Eignung der Behälter auch für HVO nach DIN EN 15940.

Die dargestellten Tankinhalte und Abmessungen sind nur beispielhaft.

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